China Visumdienst


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Beantragung Touristenvisum für China

 

Das Touristenvisum (L-Visum, auch: Besuchervisum) gilt für Personen, die China aus privaten, also z.B. aus touristischen oder familiären Gründen besuchen. Die Gültigkeit ist normalerweise auf drei Monate beschränkt. Es ist ein Aufenthalt von bis zu 30 Tagen möglich. Eine Verlängerung des Aufenthaltes in China ist vor Ort möglich (bis max. 90 Tage). Es ist möglich einfach oder zweifach einzureisen.

Für ein Touristenvisum China werden folgende Unterlagen benötigt:

  1. Visum Antrag
    Der Visumantrag kann z.B. von der Website des empfohlenen Visumdiensts China Visum Service & Vietnam Visum Frankfurt oder von der chinesischen Botschaft heruntergeladen werden.

  2. Reisepass
    Der Reisepass muss am Tag der Ausreise aus China noch mindestens 6 Monate gültig und mit mindestens einer leeren Seite für das Visum ausgestattet sein.
    Antragsteller mit ausländischer Staatsangehörigkeit benötigen mindestens eine Kopie ihrer Aufenthaltserlaubnis für Deutschland bzw. Anmeldebestätigung (EU-Bürger).

  3. Passfoto
    1 Stück, aktuell, möglichst mit weißem Hintergrund, muss nicht biometrisch sein
  4. Ggf. weitere Unterlagen
    Zu manchen Zeiten gelten strengere Einreisebestimmungen, so dass noch weitere Unterlagen notwendig sein können. Nähere Informationen finden Sie im Merkblatt zur Beantragung eines Visums für China der chinesischen Botschaft.

Weitergehende Informationen zum Besuchsvisum für China finden Sie hier: Touristenvisum

 

Weitere Bestimmungen

Die chinesische Botschaft in Berlin oder das chinesische Konsulat entscheidet nach den Gesetzen und Regelungen der Volksrepublik (VR) China über Gültigkeitsdauer, Aufenthaltsdauer und die Anzahl der Einreisen. Das chinesische Konsulat / die Botschaft hat das Recht, Visumanträge ohne Nennung von Gründen zurückzuweisen und erteilte Touristenvisa zu ändern oder aufzuheben.

Anträge für Touristenvisa werden vom chinesischen Konsulat / der chinesischen Botschaft frühestens 50 Tage vor der geplanten Einreise angenommen. Ein erteiltes chinesisches Touristenvisum verliert 3 Monate nach Ausstellung seine Gültigkeit und muss neu beantragt werden. Alle zusätzlich eingereichten Dokumente (Passbild, Einladungsschreiben usw.) verbleiben beim chinesischen Konsulat.

 



 


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