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Das Touristenvisum (L-Visum, auch: Besuchervisum) gilt für Personen, die China aus privaten, also z.B. aus touristischen oder familiären Gründen besuchen. Die Gültigkeit ist
normalerweise auf drei Monate beschränkt. Es ist ein
Aufenthalt von bis zu 30 Tagen möglich. Eine Verlängerung des Aufenthaltes in China ist vor Ort möglich (bis max. 90 Tage). Es ist möglich einfach
oder zweifach einzureisen. Für ein
Touristenvisum China
werden folgende Unterlagen benötigt:
- Visum Antrag
Der Visumantrag kann z.B. von der
Website des empfohlenen Visumdiensts China Visum Service & Vietnam Visum Frankfurt
oder von der chinesischen Botschaft heruntergeladen werden.
- Reisepass
Der Reisepass muss am Tag der Ausreise aus China noch mindestens 6 Monate gültig und mit mindestens einer leeren Seite für das
Visum
ausgestattet sein.
Antragsteller mit ausländischer Staatsangehörigkeit benötigen mindestens eine Kopie ihrer Aufenthaltserlaubnis für Deutschland bzw.
Anmeldebestätigung (EU-Bürger).
- Passfoto
1 Stück, aktuell, möglichst mit weißem Hintergrund, muss nicht biometrisch sein
- Ggf. weitere Unterlagen
Zu manchen Zeiten gelten strengere Einreisebestimmungen, so dass noch weitere
Unterlagen notwendig sein können. Nähere Informationen finden Sie im
Merkblatt zur Beantragung eines Visums für China
der chinesischen Botschaft.
Weitergehende Informationen zum Besuchsvisum für China finden Sie hier:
Touristenvisum
Weitere Bestimmungen
Die chinesische Botschaft in Berlin oder das chinesische Konsulat entscheidet nach den Gesetzen und Regelungen der
Volksrepublik (VR) China über Gültigkeitsdauer, Aufenthaltsdauer und die Anzahl der Einreisen. Das chinesische Konsulat /
die Botschaft hat das Recht, Visumanträge ohne Nennung von Gründen zurückzuweisen und erteilte
Touristenvisa zu ändern oder aufzuheben.
Anträge für Touristenvisa werden vom chinesischen Konsulat / der chinesischen Botschaft frühestens 50 Tage vor der
geplanten Einreise angenommen. Ein erteiltes chinesisches Touristenvisum verliert 3 Monate nach Ausstellung seine Gültigkeit und
muss neu beantragt werden. Alle zusätzlich eingereichten Dokumente (Passbild, Einladungsschreiben usw.) verbleiben beim chinesischen Konsulat.
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