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Visum Beantragung und Visumdienst Empfehlung
Alle Dokumente für die Beantragung eines China Visums müssen persönlich oder in Vertretung beim chinesischen Konsulat / bei der
chinesischen Botschaft eingereicht werden. Die Visumbeantragung über den Postweg ist nicht möglich.
Aufgrund des hohen Zeitaufwands für Anreise und Beantragung als auch für die spätere persönliche Abholung des Visums empfehlen wir
hierfür einen professionellen, zuverlässigen und preiswerten Visumdienst:
Visum China Service.
Ein Visum für China kann nur bei der chinesischen Botschaft in Berlin oder bei einem der chinesischen Konsulate in Hamburg, München oder
Frankfurt am Main beantragt werden. Der empfohlene Visumdienst führt die Beantragung beim chinesischen
Konsulat in Frankfurt durch, wo derzeit Visa für Antragsteller aus allen Teilen Deutschlands ausgestellt werden. Visum-Kategorien
Touristenvisum (L-Visum)
Für Personen, die China aus privaten, also z.B. aus touristischen oder familiären Gründen besuchen. Die Gültigkeit ist auf drei Monate beschränkt. Es ist ein
Aufenthalt von bis zu 30 Tagen möglich. Eine Verlängerung des Aufenthaltes in China ist vor Ort möglich (bis max. 90 Tage). Es ist möglich einfach
oder zweifach einzureisen.
Nähere Einzelheiten finden Sie hier:
China Touristenvisum FAQ
Geschäftsvisum (F-Visum)
Das Geschäftsvisum für die Volksrepublik China wird immer dann benötigt, wenn man zu geschäftlichen,
wissenschaftlichen oder technologischen Zwecken nach China einreisen möchte.
Das F-Visum wird also nicht nur bei Geschäftsreisen, sondern auch bei Besuchen, Forschungsreisen, Lehraufträgen, Austausch im Bereich Wissenschaft und Kultur, Praktika und Fortbildungen (bei einem Aufenthalt bis zu 6 Monaten)
ausgestellt. Studenten, die weniger als sechs Monate in China bleiben, erhalten
ebenfalls ein F-Visum.
Für
die Erteilung eines Geschäftsvisums für China ist eine Einladung notwendig. Die Einladung kann von Ihrem
chinesischen Geschäftspartner kommen. In dem Einladungsschreiben müssen die Visumart (ein-, zwei- oder mehrmalige Einreise) und die Aufenthaltsdauer (von ... bis ...)
angegeben sein. Das Geschäftsvisum für mehrfache Einreisen hat eine Gültigkeit von wahlweise 6 oder 12 Monaten.
Nähere Einzelheiten finden Sie hier:
Geschäftsvisum China
Arbeitsvisum (Z-Visum)
Das Z-Visum wird
ausgestellt bei Aufnahme einer Arbeitsstelle in China und für die Familienangehörigen der Beschäftigten.
Das Arbeitsvisum berechtigt den Inhaber zu einer Vollzeiterwerbstätigkeit in
China für chinesische oder ausländische Unternehmen oder andere Organisationen. Das Arbeitsvisum
ermöglicht eine einmalige Einreise
und verpflichtet Sie zur Anmeldung beim
Ministerium für Arbeit und soziale Sicherung während einer Frist von 30 Tagen. Dort wird es in eine chinesische Arbeitserlaubnis umgewandelt.
Um ein
Arbeitsvisum
im chinesischen Konsulat oder in der chinesischen Botschaft zu beantragen, benötigen Sie eine Einladung und ein Gesundheitszeugnis mit
aktuellem Aidstest. Eine Erlaubnis des Ministeriums für Arbeit und soziale Sicherung ist dem Antrag ebenfalls
beizufügen. Diese Erlaubnis besorgen Ihnen Ihre Geschäftspartner vor Ort.
Familienmitglieder benötigen diese Unterlagen nicht.
Studentenvisum (X-Visum)
Für alle, die in China studieren oder ein Praktikum machen möchten. Das X-Visum
wird ausgestellt bei Schul- und Universitätsbesuchen, Fortbildungen oder Praktika in China über einen Zeitraum von mehr als 6 Monaten. Den Antragsunterlagen für ein
Studentenvisum
ist eine Bescheinigung der Universität oder Hochschule beizufügen. Gesundheitszeugnis und Aidstest sind notwendig bei Aufenthalten von
mehr als 6 Monaten.
Dauervisum (D-Visum) für Residenten
Für Personen die dauerhaft in China leben möchten, ist das D-Visum vorgesehen. Sie benötigen eine Einladung, ein Gesundheitszeugnis und
einen Aidstest.
Crewmitglied Visum (C-Visum)
Dieses Visum ist für Zugbegleiter internationaler Bahnlinien, Flugpersonal
internationaler Fluglinien, Schiffspersonal sowie begleitende Familienangehörige
bestimmt.
Journalisten-Visum (J-1 Visum und J-2 Visum)
Das J-1 Visum gilt für Journalisten, die mindestens 1 Jahr in China akkreditiert sind (Gesundheitszeugnis und Aidstest bei Aufenthalt
über 6 Monaten erforderlich).
Das J-2 Visum gilt für Journalisten, die temporär in der Volksrepublik China tätig sind.
Weitere Bestimmungen
Die chinesische Botschaft in Berlin oder das chinesische Konsulat entscheidet nach den Gesetzen und Regelungen der
Volksrepublik (VR) China über Gültigkeitsdauer, Aufenthaltsdauer und die Anzahl der Einreisen. Das chinesische Konsulat /
die Botschaft hat das Recht, Visumanträge ohne Nennung von Gründen zurückzuweisen und erteilte Visa zu ändern oder aufzuheben.
Anträge für Visa werden vom chinesischen Konsulat / der chinesischen Botschaft frühestens 50 Tage vor der geplanten Einreise angenommen.
Ein Touristenvisum berechtigt für einen Aufenthalt in China von 30 Tagen (in besonderen Fällen bis zu 90 Tagen). Eine
Verlängerung in China vor Ort ist möglich. Für Touristen ist nur ein Chinavisum mit ein- oder zweimaliger Einreise möglich.
Ein erteiltes chinesisches Visum verliert 3 Monate nach Ausstellung seine Gültigkeit und muss neu beantragt werden.
Alle zusätzlich eingereichten Dokumente (Passbild, Einladungsschreiben usw.) verbleiben beim chinesischen Konsulat.
Gebürtige chinesische Staatsbürger sind verpflichtet, ihren Namen zusätzlich in chinesischen Schriftzeichen
in den Visumantrag einzutragen.
Fragen / Antworten und Tipps
Auf der Seite FAQ China Visum
finden Sie eine Aufstellung der wichtigsten Fragen und Antworten sowie Tipps
rund um das Chinavisum. Visum China Kosten
Hier erhalten Sie Informationen zu den
Kosten Chinavisum.
Wichtige Websites
Auf der Website der
chinesischen Botschaft in Berlin finden Sie offizielle Visum-Informationen
für China. Darüberhinaus gibt es dort auch weiterführende Links zu den
Homepages des chinesischen Konsulats in Frankfurt am Main, des chinesischen
Konsulats in Hamburg und des chinesischen Konsulats in München.
(Wir weisen sicherheitshalber daraufhin, dass einige der auf der Website der
chinesischen Botschaft aufgeführten Regelungen manchmal bereits etwas
veraltet sind.)
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