China Visumdienst


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Visum für China:
Visum China Empfehlungen

 

 

Informationen zum Visum für China

 

Visum Beantragung und Visumdienst Empfehlung

Alle Dokumente für die Beantragung eines China Visums müssen persönlich oder in Vertretung beim chinesischen Konsulat / bei der chinesischen Botschaft eingereicht werden. Die Visumbeantragung über den Postweg ist nicht möglich.

Aufgrund des hohen Zeitaufwands für Anreise und Beantragung als auch für die spätere persönliche Abholung des Visums empfehlen wir hierfür einen professionellen, zuverlässigen und preiswerten Visumdienst: Visum China Service Li Xutang.

Ein Visum für China kann nur bei der chinesischen Botschaft in Berlin oder bei einem der chinesischen Konsulate in Hamburg, München oder Frankfurt am Main beantragt werden. Der empfohlene Visumdienst führt die Beantragung beim chinesischen Konsulat in Frankfurt durch, wo derzeit Visa für Antragsteller aus allen Teilen Deutschlands ausgestellt werden.

 

Visum-Kategorien

Touristenvisum (L-Visum)
Für Personen, die China aus privaten, also z.B. aus touristischen oder familiären Gründen besuchen. Die Gültigkeit ist auf drei Monate beschränkt. Es ist ein Aufenthalt von bis zu 30 Tagen möglich. Eine Verlängerung des Aufenthaltes in China ist vor Ort möglich (bis max. 90 Tage). Es ist möglich einfach oder zweifach einzureisen.
Nähere Einzelheiten finden Sie hier: China Touristenvisum FAQ

Geschäftsvisum (F-Visum)
Das Geschäftsvisum für die Volksrepublik China wird immer dann benötigt, wenn man zu geschäftlichen, wissenschaftlichen oder technologischen Zwecken nach China einreisen möchte. Das F-Visum wird also nicht nur bei Geschäftsreisen, sondern auch bei Besuchen, Forschungsreisen, Lehraufträgen, Austausch im Bereich Wissenschaft und Kultur, Praktika und Fortbildungen (bei einem Aufenthalt bis zu 6 Monaten) ausgestellt. Studenten, die weniger als sechs Monate in China bleiben, erhalten ebenfalls ein F-Visum.

Für die Erteilung eines Geschäftsvisums für China ist eine Einladung notwendig. Die Einladung kann von Ihrem chinesischen Geschäftspartner kommen. In dem Einladungsschreiben müssen die Visumart (ein-, zwei- oder mehrmalige Einreise) und die Aufenthaltsdauer (von ... bis ...) angegeben sein. Das Geschäftsvisum für mehrfache Einreisen hat eine Gültigkeit von wahlweise 6 oder 12 Monaten.
Nähere Einzelheiten finden Sie hier: Geschäftsvisum für China FAQ

Arbeitsvisum (Z-Visum)
Das Z-Visum wird ausgestellt bei Aufnahme einer Arbeitsstelle in China und für die Familienangehörigen der Beschäftigten. Das Arbeitsvisum berechtigt den Inhaber zu einer Vollzeiterwerbstätigkeit in China für chinesische oder ausländische Unternehmen oder andere Organisationen. Das Arbeitsvisum ermöglicht eine einmalige Einreise und verpflichtet Sie zur Anmeldung beim Ministerium für Arbeit und soziale Sicherung während einer Frist von 30 Tagen. Dort wird es in eine chinesische Arbeitserlaubnis umgewandelt. Um ein Arbeitsvisum im chinesischen Konsulat oder in der chinesischen Botschaft zu beantragen, benötigen Sie eine Einladung und ein Gesundheitszeugnis mit aktuellem Aidstest. Eine Erlaubnis des Ministeriums für Arbeit und soziale Sicherung ist dem Antrag ebenfalls beizufügen. Diese Erlaubnis besorgen Ihnen Ihre Geschäftspartner vor Ort. Familienmitglieder benötigen diese Unterlagen nicht.

Studentenvisum (X-Visum)
Für alle, die in China studieren oder ein Praktikum machen möchten. Das X-Visum  wird ausgestellt bei Schul- und Universitätsbesuchen, Fortbildungen oder Praktika in China über einen Zeitraum von mehr als 6 Monaten. Den Antragsunterlagen für ein Studentenvisum ist eine Bescheinigung der Universität oder Hochschule beizufügen. Gesundheitszeugnis und Aidstest sind notwendig bei Aufenthalten von mehr als 6 Monaten.

Dauervisum (D-Visum) für Residenten
Für Personen die dauerhaft in China leben möchten, ist das D-Visum vorgesehen. Sie benötigen eine Einladung, ein Gesundheitszeugnis und einen Aidstest.

Crewmitglied Visum (C-Visum)
Dieses Visum ist für Zugbegleiter internationaler Bahnlinien, Flugpersonal internationaler Fluglinien, Schiffspersonal sowie begleitende Familienangehörige bestimmt.

Journalisten-Visum (J-1 Visum und J-2 Visum)
Das J-1 Visum gilt für Journalisten, die mindestens 1 Jahr in China akkreditiert sind (Gesundheitszeugnis und Aidstest bei Aufenthalt über 6 Monaten erforderlich).
Das J-2 Visum gilt für Journalisten, die temporär in der Volksrepublik China tätig sind.

 

Weitere Bestimmungen

Die chinesische Botschaft in Berlin oder das chinesische Konsulat entscheidet nach den Gesetzen und Regelungen der Volksrepublik (VR) China über Gültigkeitsdauer, Aufenthaltsdauer und die Anzahl der Einreisen. Das chinesische Konsulat / die Botschaft hat das Recht, Visumanträge ohne Nennung von Gründen zurückzuweisen und erteilte Visa zu ändern oder aufzuheben.

Anträge für Visa werden vom chinesischen Konsulat / der chinesischen Botschaft frühestens 50 Tage vor der geplanten Einreise angenommen.

Ein Touristenvisum berechtigt für einen Aufenthalt in China von 30 Tagen (in besonderen Fällen bis zu 90 Tagen). Eine Verlängerung in China vor Ort ist möglich. Für Touristen ist nur ein Chinavisum mit ein- oder zweimaliger Einreise möglich. Ein erteiltes chinesisches Visum verliert 3 Monate nach Ausstellung seine Gültigkeit und muss neu beantragt werden.

Alle zusätzlich eingereichten Dokumente (Passbild, Einladungsschreiben usw.) verbleiben beim chinesischen Konsulat.

Gebürtige chinesische Staatsbürger sind verpflichtet, ihren Namen zusätzlich in chinesischen Schriftzeichen in den Visumantrag einzutragen.

 

Fragen / Antworten und Tipps

Auf der Seite FAQ China Visum finden Sie eine Aufstellung der wichtigsten Fragen und Antworten sowie Tipps rund um das Chinavisum.

 

Visum China Kosten

Hier erhalten Sie Informationen zu den Kosten Chinavisum.

 

Wichtige Websites

Auf der Website der chinesischen Botschaft in Berlin finden Sie offizielle Visum-Informationen für  China. Darüberhinaus gibt es dort auch weiterführende Links zu den Homepages des chinesischen Konsulats in Frankfurt am Main, des chinesischen Konsulats in Hamburg und des chinesischen Konsulats in München. (Wir weisen sicherheitshalber daraufhin, dass einige der auf der Website der chinesischen Botschaft aufgeführten Regelungen manchmal bereits etwas veraltet sind.)



 

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