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Das
Geschäftsvisum China
(auch: Businessvisum, F-Visum) wird immer dann benötigt, wenn man zu geschäftlichen,
wissenschaftlichen oder technologischen Zwecken nach China einreisen möchte.
Das F-Visum wird also nicht nur bei Geschäftsreisen in die Volksrepublik China, sondern auch bei Besuchen, Forschungsreisen, Lehraufträgen, Austausch im Bereich Wissenschaft und Kultur, Praktika und Fortbildungen (bei einem Aufenthalt bis zu 6 Monaten)
ausgestellt. Studenten, die weniger als sechs Monate in China bleiben, erhalten
ebenfalls ein F-Visum.
Für die Erteilung eines Businessvisums ist eine Einladung notwendig. Die Einladung kann
von Ihrem Geschäftspartner in der Volksrepublik China kommen. In dem Einladungsschreiben müssen die Visumart (ein-, zwei- oder
mehrmalige Einreise) und die Aufenthaltsdauer (von ... bis ...) angegeben sein. Das Geschäftsvisum für mehrfache Einreisen hat eine
Gültigkeit von wahlweise 6 oder 12 Monaten.
Wenn Sie ein
Geschäftsvisum China
beantragen möchten, sind folgende Unterlagen erforderlich:
- China Visumantrag
Der Visum Antrag kann z.B. bei dem empfohlenen Visumdienst
China Visum Service
oder von der Website der chinesischen Botschaft heruntergeladen werden.
- Reisepass
Der Reisepass muss nach dem Tag der Einreise noch mindestens 6 Monate gültig und mit mindestens einer leeren Seite für das
Visum ausgestattet sein.
Antragsteller mit ausländischer Staatsangehörigkeit benötigen mindestens eine Kopie ihrer Aufenthaltserlaubnis für Deutschland bzw.
Anmeldebestätigung (EU-Bürger).
- Passfoto
1 Stück, aktuell, möglichst mit weißem Hintergrund, muss nicht biometrisch sein
- - Bei Geschäftsvisa bis max. 6 Monate: Einladung von Ihrem
chinesischen Geschäftspartner
bzw.
- Bei Geschäftsvisa für ein Jahr: Einladung von den jeweils zuständigen Ministerien,
Provinzregierungen oder von ihnen ermächtigten Firmen und Institutionen der VR China
Weitere Bestimmungen
Die chinesische Botschaft in Berlin oder das chinesische Konsulat entscheidet nach den Gesetzen und Regelungen der
Volksrepublik (VR) China über Gültigkeitsdauer, Aufenthaltsdauer und die Anzahl der Einreisen. Das chinesische Konsulat /
die Botschaft hat das Recht, Visumanträge ohne Nennung von Gründen zurückzuweisen und erteilte
Geschäftsvisa zu ändern oder aufzuheben.
Anträge für Geschäftsvisa werden vom chinesischen Konsulat / der chinesischen Botschaft frühestens 50 Tage vor der
geplanten Einreise angenommen. Ein erteiltes chinesisches Businessvisum verliert 3 Monate nach Ausstellung seine Gültigkeit und
muss neu beantragt werden. Alle zusätzlich eingereichten Dokumente (Passbild, Einladungsschreiben usw.) verbleiben beim chinesischen Konsulat.
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