Visum Service China


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Visum für China:
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Beantragung China Geschäftsvisum

 

Das Geschäftsvisum China (auch: Businessvisum, F-Visum) wird immer dann benötigt, wenn man zu geschäftlichen, wissenschaftlichen oder technologischen Zwecken nach China einreisen möchte. Das F-Visum wird also nicht nur bei Geschäftsreisen in die Volksrepublik China, sondern auch bei Besuchen, Forschungsreisen, Lehraufträgen, Austausch im Bereich Wissenschaft und Kultur, Praktika und Fortbildungen (bei einem Aufenthalt bis zu 6 Monaten) ausgestellt. Studenten, die weniger als sechs Monate in China bleiben, erhalten ebenfalls ein F-Visum.

Für die Erteilung eines Businessvisums ist eine Einladung notwendig. Die Einladung kann von Ihrem Geschäftspartner in der Volksrepublik China kommen. In dem Einladungsschreiben müssen die Visumart (ein-, zwei- oder mehrmalige Einreise) und die Aufenthaltsdauer (von ... bis ...) angegeben sein. Das Geschäftsvisum für mehrfache Einreisen hat eine Gültigkeit von wahlweise 6 oder 12 Monaten.

Wenn Sie ein Geschäftsvisum China beantragen möchten, sind folgende Unterlagen erforderlich:

  1. China Visumantrag
    Der Visum Antrag kann z.B. bei dem empfohlenen Visumdienst China Visum Service oder von der Website der chinesischen Botschaft heruntergeladen werden.

  2. Reisepass
    Der Reisepass muss nach dem Tag der Einreise noch mindestens 6 Monate gültig und mit mindestens einer leeren Seite für das Visum ausgestattet sein.
    Antragsteller mit ausländischer Staatsangehörigkeit benötigen mindestens eine Kopie ihrer Aufenthaltserlaubnis für Deutschland bzw. Anmeldebestätigung (EU-Bürger).

  3. Passfoto
    1 Stück, aktuell, möglichst mit weißem Hintergrund, muss nicht biometrisch sein

  4. - Bei Geschäftsvisa bis max. 6 Monate: Einladung von Ihrem chinesischen Geschäftspartner
      bzw.
    - Bei Geschäftsvisa für ein Jahr: Einladung von den jeweils zuständigen Ministerien,
      Provinzregierungen oder von ihnen ermächtigten Firmen und Institutionen der VR China

 

Weitere Bestimmungen

Die chinesische Botschaft in Berlin oder das chinesische Konsulat entscheidet nach den Gesetzen und Regelungen der Volksrepublik (VR) China über Gültigkeitsdauer, Aufenthaltsdauer und die Anzahl der Einreisen. Das chinesische Konsulat / die Botschaft hat das Recht, Visumanträge ohne Nennung von Gründen zurückzuweisen und erteilte Geschäftsvisa zu ändern oder aufzuheben.

Anträge für Geschäftsvisa werden vom chinesischen Konsulat / der chinesischen Botschaft frühestens 50 Tage vor der geplanten Einreise angenommen. Ein erteiltes chinesisches Businessvisum verliert 3 Monate nach Ausstellung seine Gültigkeit und muss neu beantragt werden. Alle zusätzlich eingereichten Dokumente (Passbild, Einladungsschreiben usw.) verbleiben beim chinesischen Konsulat.

 



 

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