China Visum Frankfurt


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Allgemeines zur China Visum Beantragung beim chinesischen Konsulat in Frankfurt

 

Manchmal ergeben sich vor der Beantragung eines Visums Probleme oder Fragen, die man vorab gern mit einem Experten diskutieren und klären möchte. Eine telefonische Anfrage bei der chinesischen Botschaft in Berlin oder bei einem der chinesischen Konsulate ist jedoch oftmals nicht möglich. Hier wünscht man sich Unterstützung durch einen kompetenten Ansprechpartner, wie z.B. den von uns empfohlenen Visumdienst Visum China Frankfurt. Denn ein guter Visumdienst beantragt nicht nur in Ihrem Auftrag das Visum für China, sondern er klärt mit Ihnen bereits vor der Antragstellung die meisten Fragen telefonisch, per E-Mail oder per Telefax.

Auch ein Visumdienst muss sich selbstverständlich an die vom chinesischen Konsulat herausgegebenen Regelungen für die Beantragung eines Visums für China halten. Daher führen wir nachfolgend kurz die wichtigsten allgemeinen Bestimmungen für die Visum-Beantragung auf:

Beim chinesischen Generalkonsulat in Frankfurt können Visa für Antragsteller aus Baden-Württemberg, Hessen, Rheinland-Pfalz, Nordrhein-Westfalen und dem Saarland ausgestellt werden.

Die erforderlichen Papiere für Ihr Visum China können frühestens 50 Tage vor der geplanten Reise vom chinesischen Konsulat bzw. von der chinesischen Botschaft angenommen werden. Alle Papiere müssen persönlich oder in Vertretung eingereicht bzw. abgeholt werden. Alle im Visum eingetragenen Daten müssen bei Abholung gründlich geprüft werden.

Für Touristen ist nur ein Chinavisum mit ein- oder zweimaliger Einreise möglich. Ein Touristen-Visum berechtigt für einen Aufenthalt in China von 30 Tagen. Eine Verlängerung in China vor Ort ist möglich.

Ein erteiltes Visum verliert 3 Monate nach Ausstellung seine Gültigkeit und muss neu beantragt werden. Falls Sie mit eigenem Fahrzeug einreisen möchten, sollten Sie an einer Reisegruppe teilnehmen und durch ein chinesisches Reisebüro eine schriftliche Sondergenehmigung für Ihr China Visum beantragen.

Falsche und unvollständige Angaben können die Verweigerung des Visums nach sich ziehen. Alle dabei entstehenden Folgen hat der Antragsteller zu tragen.

Personen, deren Visum für China mit X. Z. J-1 versehen ist, haben innerhalb von 30 Tagen nach der Einreise bei den lokalen Behörden für öffentliche Sicherheit die erforderlichen Aufenthaltsformalitäten zu erledigen.

Ohne Genehmigung ist eine Arbeitsaufnahme oder Ausübung einer Berufstätigkeit in China nicht gestattet.

Bei Nichtbeachtung der Hinweise können Verzögerungen und zusätzliche Kosten entstehen.

Der empfohlene China Visum Dienst führt die Beantragung Ihres Visums beim chinesischen Konsulat in Frankfurt durch. Beim China Konsulat in Frankfurt können "normale" Visa mit einer Bearbeitungsdauer von 4 Botschaftsarbeitstagen, aber auch Express-Visa mit einer 2-tägigen Bearbeitungsdauer beantragt werden.

Auf der Website des chinesischen Konsulats in Frankfurt erhalten Sie offizielle Visum-Informationen.
 



 


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