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Manchmal ergeben sich vor der Beantragung eines Visums Probleme oder Fragen,
die man vorab gern mit einem Experten diskutieren und klären möchte. Eine telefonische
Anfrage bei der chinesischen Botschaft in Berlin oder bei einem der chinesischen
Konsulate ist jedoch oftmals nicht möglich. Hier wünscht man sich
Unterstützung durch einen kompetenten Ansprechpartner, wie z.B. den von uns
empfohlenen Visumdienst
Visum China Frankfurt.
Denn ein guter Visumdienst beantragt nicht nur in Ihrem Auftrag das
Visum für China, sondern er klärt mit
Ihnen bereits vor der Antragstellung die meisten Fragen telefonisch, per E-Mail
oder per Telefax.
Auch ein Visumdienst muss sich selbstverständlich an die vom chinesischen Konsulat
herausgegebenen Regelungen für die Beantragung eines Visums für China halten.
Daher führen wir nachfolgend kurz die wichtigsten allgemeinen Bestimmungen für
die Visum-Beantragung auf:
Beim chinesischen Generalkonsulat in Frankfurt können Visa für Antragsteller aus
Baden-Württemberg, Hessen, Rheinland-Pfalz, Nordrhein-Westfalen und dem Saarland
ausgestellt werden.
Die erforderlichen Papiere für Ihr Visum China können
frühestens 50 Tage vor der geplanten Reise vom chinesischen Konsulat bzw. von
der chinesischen Botschaft angenommen werden. Alle Papiere müssen persönlich
oder in Vertretung eingereicht bzw. abgeholt werden. Alle im Visum eingetragenen
Daten müssen bei Abholung gründlich geprüft werden.
Für Touristen ist nur ein Chinavisum mit ein- oder zweimaliger Einreise möglich.
Ein Touristen-Visum berechtigt für einen Aufenthalt in China von 30 Tagen. Eine
Verlängerung in China vor Ort ist möglich.
Ein erteiltes Visum verliert 3 Monate nach Ausstellung seine Gültigkeit und muss
neu beantragt werden. Falls Sie mit eigenem Fahrzeug einreisen möchten, sollten
Sie an einer Reisegruppe teilnehmen und durch ein chinesisches Reisebüro eine
schriftliche Sondergenehmigung für Ihr China Visum beantragen.
Falsche und unvollständige Angaben können die Verweigerung des Visums nach sich
ziehen. Alle dabei entstehenden Folgen hat der Antragsteller zu tragen.
Personen, deren Visum für China mit X. Z. J-1 versehen ist, haben innerhalb von
30 Tagen nach der Einreise bei den lokalen Behörden für öffentliche Sicherheit
die erforderlichen Aufenthaltsformalitäten zu erledigen.
Ohne Genehmigung ist eine Arbeitsaufnahme oder Ausübung einer Berufstätigkeit in
China nicht gestattet.
Bei Nichtbeachtung der Hinweise können Verzögerungen und zusätzliche Kosten
entstehen.
Der empfohlene China Visum Dienst führt die Beantragung Ihres Visums beim
chinesischen Konsulat in Frankfurt durch. Beim China Konsulat in Frankfurt
können "normale" Visa mit einer Bearbeitungsdauer von 4 Botschaftsarbeitstagen,
aber auch Express-Visa mit einer 2-tägigen Bearbeitungsdauer beantragt werden.
Auf der Website des
chinesischen Konsulats in Frankfurt erhalten Sie offizielle
Visum-Informationen.
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