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Das Arbeitsvisum (Z-Visum) wird ausgestellt bei Aufnahme einer Arbeitsstelle in China und für die Familienangehörigen der Beschäftigten.
Das Arbeitsvisum berechtigt den Inhaber zu einer Vollzeiterwerbstätigkeit in China für chinesische oder ausländische Unternehmen oder andere
Organisationen. Das Arbeitsvisum China
ermöglicht eine einmalige Einreise und verpflichtet Sie zur Anmeldung beim Ministerium für Arbeit und soziale
Sicherung während einer Frist von 30 Tagen. Dort wird es in eine chinesische Arbeitserlaubnis umgewandelt. Um ein Arbeitsvisum
im chinesischen Konsulat oder in der chinesischen Botschaft zu beantragen, benötigen Sie eine Einladung und ein Gesundheitszeugnis mit
aktuellem Aidstest. Eine Erlaubnis des Ministeriums für Arbeit und soziale Sicherung ist dem Antrag ebenfalls beizufügen. Diese Erlaubnis
besorgen Ihnen Ihre Geschäftspartner vor Ort. Familienmitglieder benötigen diese Unterlagen nicht.
Für die Beantragung eines Arbeitsvisums (Z-Visum) sind
also folgende Unterlagen erforderlich:
- Visumantrag
Der Antrag kann z.B. bei einem
preiswerten und zuverlässigen Visumservice
China und Vietnam
oder von der Website der chinesischen Botschaft heruntergeladen werden.
- Reisepass
Der Reisepass muss noch mindestens 12 Monate gültig und mit mindestens einer leeren Seite für das
Arbeitsvisum ausgestattet sein.
Antragsteller mit ausländischer Staatsangehörigkeit benötigen eine Kopie ihrer Aufenthaltserlaubnis für Deutschland bzw.
Anmeldebestätigung (EU-Bürger).
- Passfoto
1 Stück, aktuell, möglichst mit weißem Hintergrund, muss nicht biometrisch sein
- Gesundheitstest
Ein aktueller Gesundheitstest inklusive HIV-Untersuchung -
das Formular hierfür können Sie auf dieser Seite downloaden:
Visum China Informationen
- Arbeitserlaubnis oder Expertenausweis
Arbeitserlaubnis des Arbeitsministeriums der V.R. China oder Expertenausweis vom Amt für Angelegenheiten ausländischer Experten
(Original und Kopie)
- Offizielle Einladung
Von einer bevollmächtigten chinesischen Dienststelle bzw. Institution (Original)
Weitere Bestimmungen
Die chinesische Botschaft in Berlin oder das chinesische Konsulat entscheidet nach den Gesetzen und Regelungen der
Volksrepublik (VR) China über Gültigkeitsdauer, Aufenthaltsdauer und die Anzahl der Einreisen. Das chinesische Konsulat /
die Botschaft hat das Recht, Visumanträge ohne Nennung von Gründen zurückzuweisen und erteilte
Geschäftsvisa zu ändern oder aufzuheben.
Anträge für Arbeitsvisa werden vom chinesischen Konsulat / der chinesischen Botschaft frühestens 50 Tage vor der
geplanten Einreise angenommen. Ein erteiltes chinesisches Arbeitsvisum verliert 3 Monate nach Ausstellung seine Gültigkeit und
muss neu beantragt werden. Alle zusätzlich eingereichten Dokumente (Passbild, Einladungsschreiben usw.) verbleiben beim chinesischen Konsulat.
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