Visum Dienst China


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Arbeitsvisum für China - Infos zur Beantragung

 

Das Arbeitsvisum (Z-Visum) wird ausgestellt bei Aufnahme einer Arbeitsstelle in China und für die Familienangehörigen der Beschäftigten. Das Arbeitsvisum berechtigt den Inhaber zu einer Vollzeiterwerbstätigkeit in China für chinesische oder ausländische Unternehmen oder andere Organisationen. Das Arbeitsvisum China ermöglicht eine einmalige Einreise und verpflichtet Sie zur Anmeldung beim Ministerium für Arbeit und soziale Sicherung während einer Frist von 30 Tagen. Dort wird es in eine chinesische Arbeitserlaubnis umgewandelt. Um ein Arbeitsvisum im chinesischen Konsulat oder in der chinesischen Botschaft zu beantragen, benötigen Sie eine Einladung und ein Gesundheitszeugnis mit aktuellem Aidstest. Eine Erlaubnis des Ministeriums für Arbeit und soziale Sicherung ist dem Antrag ebenfalls beizufügen. Diese Erlaubnis besorgen Ihnen Ihre Geschäftspartner vor Ort. Familienmitglieder benötigen diese Unterlagen nicht.

Für die Beantragung eines Arbeitsvisums (Z-Visum) sind also folgende Unterlagen erforderlich:

  1. Visumantrag
    Der Antrag kann z.B. bei einem  preiswerten und zuverlässigen  Visumdienst  oder von der Website der chinesischen Botschaft heruntergeladen werden.

  2. Reisepass
    Der Reisepass muss nach dem Tag der Einreise noch mindestens 6 Monate gültig und mit mindestens einer leeren Seite für das Arbeitsvisum ausgestattet sein.
    Antragsteller mit ausländischer Staatsangehörigkeit benötigen eine Kopie ihrer Aufenthaltserlaubnis für Deutschland bzw. Anmeldebestätigung (EU-Bürger).

  3. Passfoto
    1 Stück, aktuell, möglichst mit weißem Hintergrund, muss nicht biometrisch sein

  4. Gesundheitstest
    Ein aktueller Gesundheitstest inklusive HIV-Untersuchung -
    das Formular hierfür können Sie auf dieser Seite downloaden: China Gesundheitstest

  5. Arbeitserlaubnis oder Expertenausweis
    Arbeitserlaubnis des Arbeitsministeriums der V.R. China oder Expertenausweis vom Amt für Angelegenheiten ausländischer Experten (Original und Kopie)

  6. Offizielle Einladung
    Von einer bevollmächtigten chinesischen Dienststelle bzw. Institution (Original)

 

Weitere Bestimmungen

Die chinesische Botschaft in Berlin oder das chinesische Konsulat entscheidet nach den Gesetzen und Regelungen der Volksrepublik (VR) China über Gültigkeitsdauer, Aufenthaltsdauer und die Anzahl der Einreisen. Das chinesische Konsulat / die Botschaft hat das Recht, Visumanträge ohne Nennung von Gründen zurückzuweisen und erteilte Geschäftsvisa zu ändern oder aufzuheben.

Anträge für Arbeitsvisa werden vom chinesischen Konsulat / der chinesischen Botschaft frühestens 50 Tage vor der geplanten Einreise angenommen. Ein erteiltes chinesisches Arbeitsvisum verliert 3 Monate nach Ausstellung seine Gültigkeit und muss neu beantragt werden. Alle zusätzlich eingereichten Dokumente (Passbild, Einladungsschreiben usw.) verbleiben beim chinesischen Konsulat.

 



 

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